Gutachten

Privatgutachten | Gerichtsgutachten | Schiedsgutachten

Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und beauftragtem Unternehmen kommt, ist meistens ein Gutachten erforderlich. Dieses bewertet die erbrachten Leistungen sachgerecht und neutral. Als nach DIN EN 17024 zertifizierter Sachverständiger bin ich dazu berechtigt, solche Gutachten zu erstellen. Sprechen Sie mich an, um weitere Details zur Erstellung von Gutachten zu erfahren.

Gerichtsgutachten​

Wird vom Gericht in Auftrag gegeben.

Privatgutachten​

Kann von Privatpersonen und Firmen in Auftrag gegeben werden.

Schiedsgutachten​

Schiedsgutachten werden außergerichtlich von streitenden Parteien gemeinschaftlich in Auftrag gegeben.

Gerichtsgutachten​

gerichtsgutachten
gerichtsgutachten

WWenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bauherren und Auftragnehmer kommt, kann das Gericht ein Gutachten anfertigen lassen. Dieses soll in einer neutralen Sicht den Sachverhalt auch für Laien verständlich darlegen. Das Gutachten dient dann als Beweismittel in der Auseinandersetzung.

Um ein offizielles Gerichtsgutachten zu erstellen, muss es sich bei der damit beauftragten Person entweder um einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder um einen nach Din EN/ ICE 17024 mit No.1-20-1029 durch EUcert zertifizierten Sachverständigen handeln. Da ich diese Anforderungen erfülle, können Sie bei mir gerne ein Gerichtsgutachten in Auftrag geben.

Gerichtsgutachten

Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bauherren und Auftragnehmer kommt, kann das Gericht ein Gutachten anfertigen lassen. Dieses soll in einer neutralen Sicht den Sachverhalt auch für Laien verständlich darlegen. Das Gutachten dient dann als Beweismittel in der Auseinandersetzung.

Um ein offizielles Gerichtsgutachten zu erstellen, muss es sich bei der damit beauftragten Person entweder um einen öffentlich bestellten Sachverständigen oder um einen nach Din EN/ ICE 17024 mit No.1-20-1029 durch EUcert zertifizierten Sachverständigen handeln. Da ich diese Anforderungen erfülle, können Sie bei mir gerne ein Gerichtsgutachten in Auftrag geben.

Wenn Sie zu der Auffassung gelangen, dass das Gerichtsgutachten nicht alle Aspekte des Schadens berücksichtigt oder zu einer falschen Einschätzung kommt, können Sie auch ein Privatgutachten in Auftrag geben. Dieses können Sie als Parteivortrag in Ihr Verfahren einbringen. Dabei dient es ebenfalls als Beweismittel.

Außerdem kann ein solches Privatgutachten als Grundlage einer außergerichtlichen Einigung dienen. Auch bei der versicherungsrechtlichen Schadensregulierung und der Beurteilung von Sach- und Baumängeln kommen häufig Privatgutachten zum Einsatz. Als zertifizierter Sachverständiger bin ich auch für diese Aufgaben der richtige Ansprechpartner.

Privatgutachten

Wenn Sie zu der Auffassung gelangen, dass das Gerichtsgutachten nicht alle Aspekte des Schadens berücksichtigt oder zu einer falschen Einschätzung kommt, können Sie auch ein Privatgutachten in Auftrag geben. Dieses können Sie als Parteivortrag in Ihr Verfahren einbringen. Dabei dient es ebenfalls als Beweismittel.

Außerdem kann ein solches Privatgutachten als Grundlage einer außergerichtlichen Einigung dienen. Auch bei der versicherungsrechtlichen Schadensregulierung und der Beurteilung von Sach- und Baumängeln kommen häufig Privatgutachten zum Einsatz. Als zertifizierter Sachverständiger bin ich auch für diese Aufgaben der richtige Ansprechpartner.

Privatgutachten​

Schiedsgutachten​

Wenn Sie sich außergerichtlich mit der anderen Partei einigen möchten, bietet es sich an, ein Schiedsgutachten erstellen zu lassen. Dieses beauftragen beide Parteien gemeinsam. Dadurch ersparen Sie sich den Aufwand einer Gerichtsverhandlung. Berücksichtigen Sie dabei, dass ein solches Schiedsgutachten mit einem gerichtlichen Urteil gleichzustellen ist.

Schiedsgutachten

Wenn Sie sich außergerichtlich mit der anderen Partei einigen möchten, bietet es sich an, ein Schiedsgutachten erstellen zu lassen. Dieses beauftragen beide Parteien gemeinsam. Dadurch ersparen Sie sich den Aufwand einer Gerichtsverhandlung. Berücksichtigen Sie dabei, dass ein solches Schiedsgutachten mit einem gerichtlichen Urteil gleichzustellen ist.

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